Eine neue Regelung in Österreich verpflichtet die Haushalte, ab 2024 15,30 EUR für die ORF-Gebühr zu zahlen. Regionalregierungen in ausgewählten Bundesländern werden die Gebühr erlassen.
Wie Medienministerin Susanne Raab am 27. April ankündigte, wird der ORF ab 2024 jährlich EUR 710 Mio. aus Pflichtbeiträgen der Haushalte erhalten. Der ORF ist ein öffentlich-rechtlicher Sender und wird durch die neue Regelung zum größten Medienkonzern Österreichs aufsteigen. Die neu vorgelegte Gebühr wird die sogenannte "GIS-Gebühr" ersetzen, die für Haushalte mit einem Fernseher und/oder einem Radio obligatorisch war.
Die ORF-Gebühr beläuft sich auf EUR 15,30, ohne Steuern auf Bundesländerebene. Allerdings werden die Preise in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein, auch wenn sie niedriger sind als die oben erwähnte GIS-Gebühr. In Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg haben die Landesregierungen beschlossen, ganz auf die Abgabe zu verzichten, während Salzburg diese Möglichkeit ebenfalls in Betracht zieht.
Auch bei der journalistischen Produktion des ORF wird es einige Änderungen geben. So werden zum Beispiel aktuelle Berichte über Politik, Sport und Kultur 30 Tage lang online abrufbar sein. Gleichzeitig sind Geschichts-, Sport- und Kindersendungen zeitlich unbegrenzt in der ORF TvThek verfügbar. Derzeit ist der Online-Zugriff auf Audio- und Videomaterial auf 7 Tage beschränkt.
Darüber hinaus wird der ORF die Erlaubnis haben, Inhalte exklusiv für Online-Plattformen zu produzieren, wobei ORF.at ein Verhältnis von 70/30 von Video- und Textinhalten haben wird. Wie Der Standard berichtet, wird die Anzahl der Berichte auf 350 pro Woche gesenkt.
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