Der Kaufanbot ist eine Vereinbarung zwischen einem Käufer und einem Verkäufer über ein Immobilienkaufgeschäft. Diese kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden, wobei die erste Option vorzuziehen ist. Die Immobilie wird dem Verkauf entzogen und gilt nach der Unterzeichnung der Vereinbarung als reserviert, was bedeutet, dass der Käufer kein Recht hat, die Transaktion ohne triftigen Grund abzulehnen. Der Kaufanbot-Vertrag schützt die Interessen beider an der Transaktion beteiligten Parteien.
Die Kosten für die Dienstleistungen eines Anwalts betragen 1-2 % + 20 % Mehrwertsteuer.
Der Kaufvertrag ist ein Vertrag, der von einem Notar oder Rechtsanwalt aufgesetzt wird. Das Dokument enthält Informationen über die Immobilie, die Bedingungen und den Kaufpreis, die von allen an der Transaktion Beteiligten vereinbart wurden, sowie Steuern und Gebühren, die bei der Transaktion zu zahlen sind.