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Die Neuregelung der Grundbuch- und Pfandrechtsein tragungsgebühren

Ab dem 1. April 2024 entfallen die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühren für Immobilien mit einem Preis von bis zu 500.000 EUR.

March 30, 2024

Kürzlich wurde eine Entscheidung bezüglich der Gebührenbefreiung beim Kauf eines Hauses getroffen: Ab dem 1. April 2024 müssen die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühren, die 2,3% des Kaufpreises betragen, nicht mehr gezahlt werden. Diese Entscheidung wurde in der Sitzung des Finanzausschusses des Nationalrats am Donnerstag getroffen und wird in der kommenden Plenarsitzung nächste Woche offiziell verabschiedet.

Diese Steuerbefreiung gilt für Immobilien mit einem Preis von bis zu 500.000 EUR und zielt speziell darauf ab, den "dringenden Bedarf an Wohnraum" zu decken, wie es in einer Pressemitteilung der Parlamentskorrespondenz heißt. Voraussetzung für diese Befreiung ist die Registrierung der Immobilie als Hauptwohnsitz.

Die 500.000 EUR können als Steuererleichterung betrachtet werden. Bei Immobilienpreisen zwischen 500.000 und 2 Mio. EUR sind die üblichen Gebühren zu entrichten (1,1 oder 1,2% des Kaufpreises). Wenn der Preis einer Immobilie beispielsweise 750.000 EUR beträgt, sind die ersten 500.000 EUR von den Gebühren befreit und nur die restlichen 250.000 EUR sind gebührenpflichtig. Übersteigt der Kaufpreis jedoch 2 Mio. EUR, fallen die Gebühren ab dem ersten Euro an.

Diese Befreiung gilt insbesondere für Immobilientransaktionen, die nach dem 31. März 2024 getätigt werden, und bei Einreichung des Registrierungsantrags beim Grundbuchgericht ab dem 1. Juli 2024. 

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Anna Pilnikova
Real estate agent