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Die MA 35, die für die Zuwanderung in Wien zuständig ist, hat ihre Wartezeiten für Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsgenehmigungen um etwa 6 Monate verkürzt.
Die MA 35 sorgt für kürzere Wartezeiten für Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsgenehmigung
VERÖFFENTLICHT 08.08.2023
Die Regierungsbehörde MA 35, die für die Einwanderung in der Hauptstadt zuständig ist, hat die Wartezeiten für Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsgenehmigungen um etwa 6 Monate verkürzt. Damit ist die Hälfte der Frist für die Reform der Wiener Einwanderungsbehörde bis 2024 abgelaufen.
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Zuvor mussten Personen, die in Wien eine österreichische Aufenthaltsgenehmigung beantragten, über ein Jahr auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten. Nicht zu vergessen die Monate, die nötig sind, um alle notwendigen Unterlagen zusammenzutragen. Im letzten Jahr haben sich die Einwanderungsverfahren bei der MA um etwa 28% beschleunigt.
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Die MA 35 ist ein obligatorischer Schritt für alle Ausländer, die nicht aus der EU stammen und in Wien leben, denn sie verwaltet die Einwanderungs-, Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsanforderungen in der Stadt. Das Amt bearbeitet 150.000 Anträge pro Jahr und erhält daher häufig Beschwerden über verloren gegangene Papiere und lange Verzögerungen.
Um den Prozess zu erleichtern, hat der Integrationsausschuss des Stadtrats beschlossen, alle Beschwerden gegen die MA 35 bis Ende 2024 zu klären. Eine der Änderungen, die vorgenommen wurden, ist die Einführung von Sammelterminen für ausgewählte Verfahren. Dies hat dazu beigetragen, die Wartezeiten zu verkürzen. Die Wiener Einwanderungsanwältin Julia Ecker erwartet außerdem, dass sich die Kommunikation mit dem Amt bis Ende nächsten Jahres verbessern wird.
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