Ab dem 1. April sind die Richtwerte für die Mietpreise in Wien auf EUR 6,15 pro m² gestiegen. Ausgewählte Städte wie Vösendorf und Traiskirchen werden die Werte jedoch auf eigene Veranlassung nicht verändern.
Die österreichische Regierung hat die neuen Richtlinien zu den Referenzwerten für die einzelnen Bundesländer bekannt gegeben, die ab dem 1. April 2023 gelten. Die Werte bilden die Grundlage für die Berechnung der Altbaumietpreise, zusammen mit ausgewählten kommunalen Gebäudemieten. Die durchschnittliche Erhöhung beträgt fast 8,6%.
In Wien ist der Richtwert von 6,15 Euro pro m² auf 6,67 Euro gestiegen, während Vorarlberg mit 10,25 Euro pro m² den höchsten Richtwert aufweist, der erstmals die Zehn-Euro-Marke überschritten hat. Der niedrigste Wert liegt im Burgenland bei 5,61 Euro, der auch nach der Änderung der Richtlinien gleich bleibt.
Vermieter, die die neu angekündigten Richtlinien bei ihren Mietern durchsetzen wollen, müssen sich an das Mietrechtsgesetz halten. Das Gesetz besagt, dass der Antrag auf eine Erhöhung in schriftlicher Form erfolgen muss und erst nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften eingereicht werden darf. Wird das Erhöhungsgesuch zu früh eingereicht, gilt es als nicht rechtswirksam. Darüber hinaus muss der Vermieter den Mieter mindestens 14 Tage vor dem Stichtag für die geforderte Mieterhöhung benachrichtigen.
Einige Städte mit eigenen Kommunalwohnungen haben beschlossen, selbst eine Mietpreisbremse einzuführen. So werden in Graz und Innsbruck die Mietpreise in 11.200 kommunalen Wohnungen nur um 2% steigen, während die Werte in Linz mit 4,3% etwas höher ausfallen werden. Die Bürgermeister von Vösendorf und Traiskirchen haben die Mietpreiserhöhung für ihre Bezirke ausgesetzt.
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