Ab 2024 könnte in Österreich eine Mietobergrenze in Kraft treten

Die Regierungskoalition hat eine 3-jährige Deckelung der Mieten ab 2024 angeboten.
VERÖFFENTLICHT 07.09.2023
Die Regierungskoalition aus ÖVP und Grünen hat eine dreijährige Obergrenze für die Mieten angeboten, die 2024 in Kraft treten soll. Man geht davon aus, dass dieser Schritt den Mietern helfen wird, die derzeitige beträchtliche Inflation zu überwinden. Die Mietobergrenze gilt für Wohnungen, die vor 1953 gebaut wurden, sowie für geförderte und Sozialwohnungen.

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Dem Plan zufolge sollen in den nächsten 3 Jahren (2024-2026) alle Mieterhöhungen auf 5% pro Jahr begrenzt werden. Danach wird eine einmalige Erhöhung in Höhe des Durchschnittswerts der Inflation der letzten 3 Jahre möglich sein. Dies wird extreme Mietsteigerungen verhindern.

Die Mieten werden bis 2025 alle 2 Jahre erhöht. Danach wird es jedes Jahr eine Erhöhung geben.
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In letzter Zeit gab es in ausgewählten gemeinnützigen Wohnanlagen aufgrund von Zinsänderungen recht hohe Mietsteigerungen. Berichten zufolge wird es einige Änderungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) geben, um dies in Zukunft zu verhindern.
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