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Steuersystem in Österreich

Alles über das Steuersystem in Österreich - Sozial-, Einkommens-, Verbrauchs- und Körperschaftssteuer, wie man eine Steuererklärung abgibt. Steuerpflicht für Ausländer.

September 15, 2021

Dieser Artikel beleuchtet die allgemeinen Grundsätze des österreichischen Steuersystems, gibt einen Überblick über die Haupt- und Nebenabgaben sowie über die verfügbaren Erleichterungen und Freibeträge und gibt nützliche Informationen für diejenigen, die einen Umzug nach Österreich planen.

Die österreichische Abgabenordnung weist im Vergleich zu anderen wohlhabenden Ländern weltweit eine der höchsten Steuerbelastungen auf. Aber während das System viel nimmt, gibt es seinen Bürgern eigentlich viel mehr zurück. Wir sprechen hier von einem äußerst begünstigendem Lebensumfeld, das eine umfassende soziale Unterstützung für alle Bevölkerungsschichten, ein unternehmensfreundliches Umfeld, hervorragende Bildungsmöglichkeiten und vieles mehr bietet.

Allgemeiner überblick über das österreichische steuersystem

Die österreichische Abgabenordnung ist als eines der effektivsten der Welt anerkannt. Unter den 36 Ländern, die der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OWZE) angehören, liegt Österreich in der Gesamtbewertung für 2020 auf Platz 12. Diese Rangliste wird auf der Grundlage des sogenannten International Tax Competitiveness Index (ITCI) erstellt. Dieser bewertet über 40 Variablen in den Kategorien Personal- und Körperschaftsteuern, Mehrwertsteuer und internationale Steuerregeln. Daraus ergibt sich, dass das gut strukturierte Steuersystem des Landes ein günstiges Umfeld für Investitionen, die Führung eines Unternehmens und die Arbeit in Österreich bietet.

Das österreichische Steuersystem ist nach dem kontinentaleuropäischen Modell aufgebaut und zeichnet sich durch progressive Steuersätze (0-50%) auf das zu versteuernde Einkommen und einen hohen Anteil an Sozialversicherungsbeiträgen aus. Die Steuerbemessungsgrundlage umfasst den Teil des Einkommens, der von den Werbungskosten und Vergütungen für jedes Kalenderjahr abgezogen wird.

Die Steuern des Landes werden vom Staat erhoben, wobei die Haupteinnahmequelle für den Staatshaushalt die Sozialversicherungsbeiträge (34,8% des Gesamtergebnisses im Jahr 2020), die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen (27,5%), die persönlichen Steuern (22,2%), die Körperschaftsteuern und die Grundsteuer sind. Weitere wichtige Komponenten sind die Kommunalsteuer, die Grunderwerbsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und die Kapitalertragsteuer.

Wer muss in Österreich Steuern zahlen?

Die österreichische Abgabenordnung gilt sowohl für Ansässige als auch für Nichtansässige. Diejenigen, die dauerhaft im Land leben, und Unternehmen, die ihren Sitz oder den Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung in Österreich haben, sind verpflichtet, Steuern auf alle Einkünfte zu zahlen, unabhängig davon, ob sie aus dem In- oder Ausland stammen. Dies wird als unbeschränkte Steuerpflicht bezeichnet.

Wenn Sie weniger als 6 Monate im Jahr in Österreich leben und keinen Wohnsitz haben, zahlen Sie eine ermäßigte Steuer auf die während Ihres Aufenthalts im Land erzielten Einkünfte/Gewinne. Diese Kategorie von Steuerpflichtigen sowie juristische Personen, die in Österreich tätig, aber außerhalb registriert sind, unterliegen der beschränkten Steuerpflicht.

SOZIALVERSICHERUNG

Die Sozialversicherung wird entweder von den Arbeitnehmern oder von den Arbeitgebern gezahlt. Auch die Unfallversicherung wird von Arbeitgebern und Freiberuflern getragen.

Im Jahr 2021 hat das Finanzministerium die folgenden Sätze für die Versicherungsbeiträge von Arbeitern, Angestellten, Freiberuflern und neuen Selbständigen eingeführt:

  • Krankheit – 7,65%
  • Unfall – 1,2%
  • Arbeitslosigkeit – 6%
  • Rente - 22,8%, außer neue Selbständige - 18,5%.

Darüber hinaus müssen Angestellte und Freiberufler 0,5% ihres Bruttoeinkommens an die Arbeiterkammer und 1% des Wohnbauförderungsbeitrags abführen (Freiberufler sind von dem Wohnbauförderungsbeitrag befreit).

EINKOMMENSTEUER

Um in Österreich als steuerlich ansässig zu gelten, muss man sich mehr als 180 Tage im Jahr im Land aufhalten. Die Steuerpflichtigen sind verpflichtet, alle in diesem Jahr erzielten Einkünfte zu versteuern. Die in Frage kommenden Einkünfte können in gewerbliche und nichtgewerbliche (Überschusseinkünfte) unterteilt werden:

  • Land- und Forstwirtschaft (Landwirte, Gärtner, usw.)
  • Selbständige Tätigkeiten (Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Buchhalter, Direktoren, die mehr als 25% der Anteile eines Unternehmens besitzen).
  • Handel und handwerkliche Tätigkeiten.

Zu den nichtgewerblichen Tätigkeiten gehören:

  • Arbeitsplätze in der Lohnbuchhaltung, einschließlich Beschäftigte des öffentlichen Sektors und Rentner
  • Kapitalvermögen (Zinserträge, Dividenden, Kapitalgewinne, Gewinne aus Investitionen)
  • Vermietungen und Verpachtungen
  • Sonstige Einkünfte (Spekulationsgewinne, bestimmte Renten, usw.)

Das Einkommen wird nach dem Umlageverfahren zu einem proportionalen Satz besteuert. Er basiert auf dem steuerpflichtigen Einkommen, das innerhalb eines Kalenderjahres erzielt wird, und umfasst alle Geld- oder Sachleistungen. Sachleistungen (z. B. Autos) werden nach gesonderten Regeln behandelt.

NOTIZ: Es gibt einen Schwellenwert von 11.000 EUR für ein nicht steuerpflichtiges Jahreseinkommen, d. h., wenn Sie weniger als diesen Betrag verdienen, zahlen Sie keine Steuern. Die Steuersätze werden von den Steuerbehörden jedes Jahr neu festgesetzt und liegen derzeit zwischen 25% und 55%.

Die Formel zur Berechnung der Einkommensteuer sieht wie folgt aus:
*Steuerbares Einkommen (SE)

Einkommen Steuersatz Einkommensteuer in EUR
Über EUR 11,000 bis 18,000 25% (TI – 11,000) x 25% + 1,750
Über EUR 18,000 bis 31,000 35% (TI – 18,000) x 35% + 1,750
Über EUR 31,000 bis 60,000 42% (TI – 31,000) x 42% + 6,300
Über EUR 60,000 bis 90,000 48% (TI – 60,000) x 48% + 18,480
Über EUR 90,000 bis 1,000,000 50% (TI – 90,000) x 50% + 32,880
Über EUR 1,000,000 55% (TI – 1,000,000) x 55% + 487,880

Das 13. und 14. Gehalt wird zu einem ermäßigten Satz besteuert: die ersten 620 EUR sind steuerfrei, für die nächsten 24.380 EUR gilt ein Steuersatz von 6%, für die folgenden 25.000 EUR 27%, 33.333 EUR - 35,75%, für die nächsten 83.333 EUR gelten 50%.

WICHTIG ZU WISSEN: Das österreichische Bundesministerium für Finanzen bietet einen Einkommensteuerrechner an, mit dem Sie den Prozentsatz des Einkommens berechnen können, den Sie auf Ihren Lohn oder Ihr Einkommen zahlen müssen.

Rent taxes:

  • Accommodation for employees which is covered by the employer is assessed at 75% of the gross rental.
  • Reimbursement for privately paid housing is fully taxable.
  • Compensation of costs for employee’s relocation, induced by the company/employer is tax-exempt.
  • Lump sum relocation allowances, with certain restrictions, are exempt from tax.
  • Die Kosten für die Unterkunft von Arbeitnehmern, die vom Arbeitgeber übernommen werden, werden mit 75% der Bruttomiete veranschlagt. Rückzahlungen für privat bezahlten Wohnraum sind voll steuerpflichtig. Vom Unternehmen/Arbeitgeber veranlasste Kostenerstattungen für den Umzug des Arbeitnehmers sind steuerbefreit. Pauschale Umzugsbeihilfen sind mit bestimmten Einschränkungen steuerbefreit.
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Selbständiges Einkommen

Wenn Sie als Freiberufler selbständig arbeiten, müssen Sie Ihre eigene Steuererklärung abgeben und auch die notwendigen Abgaben zahlen. Einkommensteuer fällt an, wenn ein Selbständiger mehr als 11.000 EUR verdient. Liegt der Verdienst darunter, müssen Sie dennoch eine Verdienstbescheinigung einreichen. Wenn Sie mehr als 30.000 EUR verdienen, müssen Sie die Mehrwertsteuer zahlen, die bei etwa 25% liegt.

Kapitaleinkommen

  • ZINSERTRÄGE aus öffentlich platzierten Wertpapieren unterliegen einer Steuer von 27,5%, während Erträge aus Bankeinlagen oder Sparkonten mit einem Steuersatz von 25% belegt sind. Zinsen aus privat platzierten Wertpapieren und privaten Darlehen werden mit dem progressiven Einkommensteuersatz besteuert.
  • Inländische Erträge aus Dividenden, ausländische DIVIDENDENGEWINNE, die auf österreichische Einlagenkonten überwiesen werden, sowie ausländische Konten selbst, unterliegen einem Steuersatz von 27,5%.
  • Erträge aus INVESTMENTFONDS, unabhängig davon, ob es sich um ein inländisches oder ausländisches Depot eines Privatanlegers handelt, sind ebenfalls mit 27,5% zu versteuern.
  • KAPITALGEWINNE AUS IMMOBILIEN, z.B. Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien, die von Privatpersonen erzielt werden, unterliegen einem besonderen Steuersatz von 30% im Gegensatz zu den Sätzen für Mieteinnahmen. Unter bestimmten Umständen kann dieser Satz überprüft und an den persönlichen Einkommensteuersatz angepasst werden.
    Unternehmen müssen einen Pauschalsatz von 25% auf Erträge aus dem Verkauf von Immobilien zahlen, da dieser Gewinn als Geschäftseinkommen angesehen wird.

Mieterträge

Einkünfte, die sowohl von Gebietsansässigen als auch von Gebietsfremden aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden, werden als individuelles Einkommen besteuert: mit einem progressiven Steuersatz zwischen 0% und 50%. Tatsächliche Kosten für Instandhaltung oder Reparaturen und Hypotheken können von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Der daraus resultierende Betrag wird zusammen mit anderen Einkünften zu einem individuell angepassten Satz besteuert.

Die Mieteinnahmen lokaler und nicht ansässiger Körperschaften werden als Ergebnis des Geschäftsgewinns geschätzt und mit einem Pauschalsatz von 25% besteuert.

Es ist erwähnenswert, dass jede Gemeinde die Besteuerungsanforderungen für Immobilieneigentümer/Vermieter unabhängig festlegt.

Steuerbefreites Einkommen

Beachten Sie, dass die Besteuerung nur für die oben genannten Einkommensarten gilt. Sie sind im österreichischen Einkommensteuergesetz definiert, was bedeutet, dass Lotteriegewinne, Geschenke, Gewinne aus Glücksspielen oder Wetten nicht besteuert werden.

Steuervergünstigung und erleichterungen

Verschiedene Ausgaben können bei der Steuererklärung abgezogen werden. So sind Vergütungen, besondere Ausgaben und Pauschalbeträge steuerlich absetzbar. Persönliche Freibeträge werden in Form von Steuergutschriften gewährt, das heißt, sie werden von der Steuerschuld abgezogen. Im Gegensatz dazu werden die Familienzulagen den Steuerpflichtigen in bar ausgezahlt.Zu den ab 2021 verfügbaren persönlichen Vergünstigungen gehören unter anderem:

Steuergutschrift für Verkehrsmittel - 400 EUR.Alleinverdiener oder alleinstehende Steuerzahler mit 1 Kind - 494 EUR, mit 2 Kindern - 669 EUR, für jedes weitere Kind - 220 EUR.Rentner - bis zu 764 EUR.Vergünstigung für Alleinverdiener.Im Wesentlichen erhalten Familien eine monatliche steuerfreie Auszahlung für Kinder/Erwachsene bis zu 25 Jahren (*optional). Das heißt, in Österreich lebende Kinder unter 3 Jahren haben Anspruch auf 114 EUR pro Monat, Kinder zwischen 3 und 10 Jahren auf 121,90 EUR und Kinder zwischen 10 und 18 Jahren auf 141,50 EUR. Zusätzlich wird die gesamte Familienbeihilfe monatlich um einen bestimmten Betrag (ab 7,10 EUR) erhöht, wenn eine Familie zwei oder mehr Kinder hat.

Weitere Vergünstigungen sind die 13. Zahlung für jedes Kind und die Auszahlung der Familienbeihilfe für Neugeborene usw. Es ist wichtig zu wissen, dass die Familienbeihilfe auch an Familien gezahlt wird, die kein steuerpflichtiges Einkommen haben.Nicht steuerpflichtige BeschäftigungskostenLaut Gesetz sind Ausgaben für den "Erwerb, die Sicherung und den Erhalt" von Einkommen vom steuerpflichtigen Bruttogewinn der jeweiligen Quelle (Arbeitsplatz) ausgeschlossen. Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Pauschalvergütung von 132 EUR. Um einen Abzug der über diesen Betrag hinausgehenden Kosten zu erhalten, sollte man die entsprechenden Belege und Bestätigungen vorlegen.

Zu den abzugsfähigen berufsbedingten Ausgaben gehören im Allgemeinen:

Notwendige Ausrüstungsgegenstände und ArbeitskleidungPendlerpauschale (*der abzugsfähige Betrag hängt von der Entfernung und der Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel ab); Kosten für GeschäftsreisenAusbildung, FachliteraturMitgliedschaft in bestimmten OrganisationenObligatorische Versicherungs- und RentenbeiträgeFührung von 2 Haushalten im Zusammenhang mit der BeschäftigungPersönliche AbzügePrivatpersonen, deren Jahreseinkommen 60.000 EUR nicht übersteigt, können Entlastungsbeträge erwarten im Zusammenhang mit:

Abschluss von freiwilligen Lebens- und UnfallversicherungenBeitrag zur privaten AltersvorsorgeHausbau/Wohnungsrenovierung in ÖsterreichDie Kirchensteuer ist bis zu 400 EUR absetzbar, Spenden an bestimmte Organisationen bis zu 10% des Betrags. Steuerberatungsleistungen sind nicht in der jährlichen Steuererklärung enthalten.

In außergewöhnlichen Fällen, wie z. B. bei Beerdigungen oder schweren Krankheiten, die nicht von der Krankenversicherung abgedeckt sind, kann die jährliche Einkommensteuer ebenfalls ermäßigt werden. Allerdings sollten die Voraussetzungen und Bedingungen dafür festgelegt werden. Ausgaben, die durch Schäden aufgrund von Katastrophen verursacht werden, werden vollständig von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen. WIE MAN EINE STEUERERKLÄRUNG ABGIBTSteuern wie die Einkommensteuer für Arbeitnehmer und die Sozialversicherungsbeiträge werden von den Arbeitgebern automatisch von den Löhnen abgezogen und an die zuständigen Behörden überwiesen. Im Falle einer selbständigen Tätigkeit müssen die Steuererklärungen von der Person selbst abgegeben werden.

Die Online-Steuererklärung kann auf FinanzOnline, dem offiziellen Steuerportal, eingereicht werden. Nach der Registrierung erhält der Antragsteller eine Steueridentifikationsnummer, auch Steuer-ID genannt. Dies ist der neun-stellige Code, der für die Bearbeitung der Einkommensteuer unerlässlich ist. Es sollte erwähnt werden, dass Steuer-IDs keine offiziellen Identifikationsdokumente sind und diese Codes in den verschiedenen Jurisdiktionen variieren.

Sie können die Unterlagen und den Antrag auf eine Steuer-ID auch persönlich beim örtlichen Finanzamt einreichen. Um vorbereitet zu sein, sollten Sie die Formulare von der Website des Finanzministeriums herunterladen und die Papiere im Voraus ausfüllen.

Wichtig: Wenn Sie gerade erst nach Österreich gezogen sind und nicht wissen, wie Sie Ihre Formulare zur Steuererklärung richtig ausfüllen, oder wenn Sie alles einfach nur erfolgreich erledigen wollen, ist es besser, sich an eine Finanzberatung zu wenden oder einen Steuerberater zu beauftragen.

Alle Einwohner sollten die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen beachten, die am 30. April bzw. bei elektronischer Einreichung am 30. Juni abläuft. Bei verspäteter Abgabe können die Steuerbehörden Säumniszuschläge erheben, die bis zu 2% des zu versteuernden Betrags betragen und sich alle drei Monate, in denen die Formulare nicht eingereicht werden, um weitere 1% erhöhen. Die Säumniszuschläge sollten 10% der Steuer nicht überschreiten.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Erklärung rechtzeitig abgeben, da die Steuer als Vorauszahlung auf eine eventuell fällige Jahressteuer einbehalten wird, der beim Steuerbescheid endgültig festgesetzt wird, was bedeutet, dass ein Teil des Betrags erstattet werden kann.

Verbrauchsteuern

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Abgabe, die in die Kosten für Waren und Dienstleistungen eingerechnet wird und beim Kauf zu entrichten ist. In Österreich gibt es verschiedene Steuersätze: den Normalsatz - 20%, den ermäßigten Satz - 10% und andere Sätze - 5%, 13%, 19%.

Die Standard-Mehrwertsteuer (20%) wird auf alle Transaktionen in der gesamten Republik angewandt, bis Ausnahmen eingeführt werden. Die ermäßigte Steuer in Höhe von 10% wird auf Lebensmittel, Wasser, pharmazeutische Produkte, Personenbeförderung, Bücher, Fernsehen, Hotelunterbringung, Restaurants, Straßenreinigung und Müllabfuhr erhoben.

Um Unternehmen zu unterstützen, die während der weltweiten Pandemie in bestimmten Bereichen tätig sind, haben die Steuerbehörden einen ermäßigten Steuersatz von 5% eingeführt, der kulturelle Einrichtungen, F&B, E-Books und Kosten für Hotelsuiten betrifft. Dieser Satz wird voraussichtlich bis Ende 2021 gelten.

Ein besonderer Mehrwertsteuersatz von 13% gilt für inländische Passagierflüge, Theater, Konzerte, Museen, Zoos und botanische Gärten, wenn sie von gemeinnützigen Organisationen durchgeführt werden (sofern sie nicht bereits von der Steuer befreit sind), sowie für Eintritte in Vergnügungsparks und Sportveranstaltungen.

Für Wein aus landwirtschaftlicher Erzeugung, der vom Erzeuger selbst hergestellt wird, gilt ein stabiler Satz von 13%.

Der Sondersatz von 19 % wird nur in den Gebieten der Gemeinden Jungholz und Mittelberg angewandt, die dem deutschen Zollsystem folgen.

Die Erstattung der Mehrwertsteuer ist für Touristen, Einzelhändler und Behörden möglich. Die allgemeinen Regeln besagen, dass die Antragsteller über 18 Jahre alt sein und außerhalb der Eurozone wohnen müssen und der Einkaufswert 75 EUR übersteigen sollte. Sie können die Dokumente über die Online-Plattform eValidation oder persönlich in den Terminals des Flughafens Wien einreichen.

ANDERE STEUERN

Es gibt eine Reihe von Steuern, die Expats, die in Österreich leben, kennen sollten.

Die österreichischen Steuern erstrecken sich auf sehr gewöhnliche Dinge. Wenn Sie beispielsweise ein Fernsehgerät besitzen, müssen Sie es auf der GIS-Website registrieren lassen und danach jährlich bis zu 321 EUR zahlen. Derzeit ist es möglich, Fernsehgeräte zu kaufen, die keine GIS-Rückzahlung erfordern.

Eine weitere spezifische Steuer wird von Hundebesitzern erhoben. Sie werden mit 72 EUR pro Jahr belastet und diese Steuer geht an die örtliche Gemeinde.

Grunderwerbsteuer

Wenn Sie in Österreich eine Immobilie kaufen, müssen Sie eine Grunderwerbsteuer entrichten, die auf 3,5% festgesetzt ist. Wenn die Transaktion zwischen Verwandten erfolgt, wird ein Steuersatz von 2% erhoben.

Steuer auf Immobilien

Jede Gemeinde legt den Koeffizienten für die Berechnung der Grundsteuer unabhängig fest. Insbesondere wird das Ergebnis von den Mieteinnahmen abgezogen. Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des geschätzten Immobilienwerts (der niedriger ist als der tatsächliche Marktpreis) berechnet, zu einem föderalen Satz erhoben und mit dem Koeffizienten der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Im Allgemeinen beträgt der Grundsteuersatz auf Bundesebene 0,2%, während die Koeffizienten der Gemeinden bis zu 500% betragen können.

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer wurde in Österreich im Jahr 2008 abgeschafft. Die Übertragung von Immobilien auf die Erben erfolgt daher unter der Bedingung eines normalen Immobiliengeschäfts mit 3,5% Grunderwerbsteuer und 2%, wenn der Besitz an Verwandte weitergegeben wird. Alle Schenkungen innerhalb der Familie, mit Ausnahme von Immobilien, müssen deklariert werden, wenn der Gesamtwert 50.000 EUR innerhalb von 5 Jahren übersteigt, außerhalb der Familie liegt die Grenze bei 15.000 EUR.

Kfz- und Straßensteuer

Wenn Sie in Österreich ein neues Auto kaufen, müssen Sie 20% Steuern zahlen. Hinzu kommen noch eine Zulassungsgebühr und eine Sondergebühr für neue Kennzeichen und Fahrzeugscheine.

Die Kfz-Steuer ist eine komplexe Abgabe, die zusammen mit der Kfz-Versicherung gezahlt wird. Sie ist von der Motorleistung abhängig und kostet für 1 kW etwa 0,68-0,82 EUR. Je stärker ein Auto ist, desto teurer ist die Steuer.

Die Kfz-Steuer wird mit dem Kauf einer speziellen Plakette bezahlt, die an der Windschutzscheibe angebracht wird. Die Plakette kostet 8,40 EUR für 10 Tage, für 2 Monate 24,20 EUR und für 1 Jahr 80,60 EUR.

STEUERPFLICHT FÜR AUSLÄNDER

Natürliche Personen, die weder einen Wohnsitz noch einen ständigen Aufenthalt in Österreich haben, müssen Steuern auf Einkünfte aus österreichischen Quellen entrichten. Unternehmen, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung in Österreich haben, sind für die in Österreich erzielten und teilweise ausländischen Einkünfte steuerpflichtig. "Sonstige Betriebsausgaben" und "abzugsfähige Ausgaben", die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den in Österreich erzielten Einkünften stehen, können ebenfalls abgezogen werden.

Österreich nimmt am Projekt Qualifying Recognized Overseas Pension (QROP) teil, das es britischen Rentnern ermöglicht, ihre Pensionsansprüche nach Österreich zu übertragen. Im Wesentlichen ermöglicht es einer Einzelperson, das verbleibende Kapital an ihren Erben zu hinterlassen, ohne dass bei ihrem Tod britische Steuern abgezogen werden. Darüber hinaus hat Österreich mit mehreren Nicht-EU-Ländern besondere Sozialabkommen geschlossen.

Es ist auch erwähnenswert, dass Österreich als Mitglied des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) das Recht hat, Finanzinformationen mit den Steuerbehörden anderer AIA-Länder auszutauschen, um Verstöße gegen Steuervorschriften und Steuerumgehung zu verhindern.

Einkommensteuer für Nichtansässige

Die Einkommensteuersätze für Gebietsfremde sind dieselben wie die für Gebietsansässige, mit einer Einschränkung: Bei der Berechnung der Steuer muss ein Betrag von 9.000 EUR in die Formel aufgenommen werden.

Die Einkommensteuer wird zu einem Satz von 20 % auf die folgenden Tätigkeiten erhoben:

Lohnarbeit, einschließlich der Tätigkeit als Direktor.

  • Sport, Kunst, kommerzielle und technische Beratung, Personalverleih.
  • Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums anstelle von Patenten, Urheberrechten und Lizenzen.

Vorteile für Auslandswissenschaftler

Da der Staat kluge Köpfe aus dem Ausland anziehen möchte, hat die Regierung eine Reihe von Steuervergünstigungen für Forscher und Wissenschaftler eingeführt. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Beibehaltung der im Heimatland erhobenen Steuerlast (jedoch nicht weniger als 15%) und Steuerabzug von 30% auf wissenschaftliche Einkünfte für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Die erste Art von Vergünstigung kann vor allem für Sportler und Künstler in Anspruch genommen werden. In der Praxis wird ein Freibetrag von 30% jedoch weitaus häufiger für Einwanderer genutzt.

Der so genannte "Zuzugsfreibetrag" bedeutet eine 30% Steuerermäßigung für Einkünfte aus inländischer und teilweise ausländischer wissenschaftlicher Tätigkeit. Gleichzeitig wird der Rest des Einkommens mit einem progressiven Satz besteuert. Dieser Steuervorteil soll die zusätzlichen Kosten ausgleichen, die einem Ausländer durch die Ansiedlung in Österreich entstehen. Dementsprechend werden Kosten für Umzug, Reisen, Sprachkurse, Ausgaben für die Führung von zwei Haushalten und sogar die Kosten für den Besuch einer Privatschule für Kinder abgedeckt. Der Antrag auf Gewährung der Steuervergünstigung muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Umzug nach Österreich beim österreichischen Finanzministerium eingereicht werden.

Doppelbesteuerungsab­kommen

Die Alpenrepublik hat mit einer Reihe von Ländern auf der ganzen Welt bilaterale Abkommen geschlossen, die dazu beitragen, Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dies bezieht sich auf Steuern auf dieselbe Quelle von passivem oder aktivem Einkommen, Kapital und Vermögen, sowohl für Privatpersonen als auch für juristische Personen. Die Liste der 80 Partnerländer umfasst unter anderem Deutschland, das Vereinigte Königreich, die USA, Kanada, Australien, China und Malta.

Die Abkommen variieren von Land zu Land, und einige Einkommensformen sind von der Steuer befreit oder kommen für ermäßigte Sätze in Frage. Dies gilt für Lizenzgebühren, Dividenden und Kapitalerträge.

Für Gebietsansässige der Länder, mit denen kein wirksames Abkommen besteht, gilt eine allgemeine Ermäßigung gemäß den Doppelbesteuerungsvorschriften.

Körperschaftsteuer

Sowohl GmbHs als auch AGs mit Sitz oder Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in Österreich sind mit ihren in- oder ausländischen Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig. Gebietsfremde Körperschaften sind mit ihren Einkünften aus den jeweiligen in Österreich ansässigen Quellen steuerpflichtig.

Alle Unternehmen, die in Österreich eine Tätigkeit ausüben, müssen auf ihre Einkünfte eine Umsatzsteuer von 20% abführen. Gleichzeitig sind einige Unternehmen, deren Jahresgewinn die Schwelle von 30.000 EUR nicht erreicht, von der Mehrwertsteuer befreit. In diesem Fall zahlen sie eine Einkommensteuer zwischen 23% und 50%.

Der Standard-Körperschaftsteuersatz von 25% wird unabhängig davon angewandt, ob Gewinne einbehalten oder ausgeschüttet werden. Auch wenn das Unternehmen nicht profitabel ist, ist eine Mindeststeuer von 3.500 EUR für eine AG und 1.750 EUR für eine GmbH zu entrichten. Neu gegründete Unternehmen müssen in den ersten 5 Jahren 500 EUR und in den folgenden 5 Jahren 1.000 EUR aufbringen. Diese Mindestabgabe wird auf die künftige Einkommensteuer auf unbestimmte Zeit angerechnet.

Darüber hinaus zahlen juristische Personen eine bestimmte Abgabe an die örtliche Gemeinde, deren Steuerhöhe variiert.

Zusammenfassung

  • Mit einer Steuerquote von über 40% des BIP hat Österreich eine der höchsten Steuerbelastungen unter den OWZE-Ländern. Gleichzeitig ermöglichen die Steuereinnahmen dem Land die Aufrechterhaltung eines sehr hohen Lebensstandards und einer sozialen Sicherheit, die Bürgern aller Einkommen zur Verfügung steht.
  • Die in der Republik gezahlten Steuern liegen im Durchschnitt bei 22,5% und sind damit immer noch niedriger als in Frankreich (34%), Luxemburg (23%) und Deutschland (29,3%).
  • Die Sozialversicherungsbeiträge sind die wichtigste Einnahmequelle für den Staatshaushalt. Im Jahr 2020 erreichte ihr Anteil einen Schwellenwert von 34,8% der Gesamteinnahmen auf Landesebene.
  • Das Einkommen wird mit einem progressiven Satz von bis zu 55% besteuert.
  • Für in Österreich tätige Unternehmen gilt eine einheitliche Körperschaftsteuer von 25%.
  • Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung können die Behörden eine Verspätungsgebühr in Höhe von 2% des zu versteuernden Betrags erheben.
  • Einige der Ausgaben können in der Jahreserklärung negiert werden. So sind z.B. Vergünstigungen, besondere Ausgaben und Pauschalbeträge steuerlich absetzbar.
  • In Österreich werden mehrere Mehrwertsteuersätze angewandt: der Normalsatz - 20%, der ermäßigte Satz - 10% und andere Prozentsätze.
  • Für ausländische Wissenschaftler und Forscher gibt es besondere Steuervergünstigungen. Die beliebteste Option ist der Steuerabzug von 30% auf wissenschaftliche Einkünfte.
  • Um Fehler zu vermeiden, können sich Ausländer an einen sachkundigen Buchhalter oder Berater wenden, der sich um die Steuern und alle rechtlichen Verfahren kümmert.
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