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Durch neue EU-Verordnungen wird die Entschädigungsregelung für die österreichische Staatsbahn ÖBB verschärft. Gleichzeitig wurde die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen von 1 Jahr auf 3 Monate verkürzt.
Neue Regelungen für die Entschädigung von Zugfahrten in Österreich
VERÖFFENTLICHT 14.06.2023
Inmitten der neuen EU-Verordnungen haben Reisende der österreichischen Staatsbahn ÖBB weniger gesetzliche Ansprüche auf Entschädigung bei Verspätungen oder Zugausfällen. Die Änderungen sind am 7. Juni in Kraft getreten, aber die ÖBB erklärt, dass sie mehr bieten will, als das Gesetz vorschreibt.
Derzeit ist die ÖBB verpflichtet, bei einer Zugverspätung von 1 bis 2 Stunden 25 % des Fahrpreises zurückzuerstatten. Wenn die Verspätung mehr als 2 Stunden beträgt, müssen sie 50 % der Kosten erstatten. Diese Regeln gelten zwar immer noch, aber es gibt jetzt einige Ausnahmen, die Bahnreisende kennen sollten.
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Wenn eine europäische Eisenbahn, einschließlich der ÖBB, nachweisen kann, dass die Verspätung außerhalb ihres Einflussbereichs liegt, hat der Fahrgast von nun an keinen Anspruch mehr auf Entschädigung. Dies gilt zum Beispiel für polizeiliche Maßnahmen, extremes Wetter, Kabeldiebstahl, Sabotage oder Terrorismus. Die ÖBB besteht jedoch darauf, dass sie weiterhin Entschädigungen für wetterbedingte Verspätungen zahlen werden.
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Darüber hinaus wurden die Anspruchsfristen verkürzt. Bisher mussten europäische Bahnbetreiber wie die ÖBB Ansprüche, die bis zu einem Jahr nach einer Verspätung oder einem Zugausfall eingereicht wurden, bearbeiten. Dieser Zeitraum wurde nun auf 3 Monate verkürzt, dennoch können die Bahnen nach eigenem Ermessen auch nach 3 Monaten eingereichte Anträge weiter bearbeiten.
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