Die Maklergebühr für Mieter wird in Österreich gestrichen

Ab dem 1. Juli müssen Mieter in Österreich keine Maklergebühren mehr zahlen.
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VERÖFFENTLICHT 04.07.2023
Seit dem 1. Juli ist in Österreich ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Zahlung von Maklergebühren, auch "Provision" genannt, betrifft. Bisher mussten die Mieter neben einer Kaution und der ersten Monatsmiete auch für die Dienstleistungen des Maklers aufkommen. Die Provision beläuft sich auf 2 Monatsmieten, die Mieter auch dann zahlen mussten, wenn sie das Apartment online gefunden hatten oder der Vermieter den Makler beauftragt hatte.

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Von nun an liegt die Verantwortung für die Zahlung der Maklergebühr bei der Person/dem Unternehmen, die/der die Dienste in Anspruch genommen hat. Mit diesem Schritt soll ein faires und transparentes Umfeld für Mieter geschaffen werden, das ihnen hilft, Geld zu sparen, wenn sie sich dafür entscheiden, keinen Makler einzuschalten.
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Eine weitere wichtige Nachricht ist die Erhöhung der Kategoriemieten um 5,51% ab dem 1. Juli, die etwa 135.000 Haushalte im ganzen Land betreffen wird. Nach dem Mietgesetz ist der Justizminister verpflichtet, eine Erhöhung der Mieten zu verkünden, wenn die Inflation 5% übersteigt. Diese Regelung gilt für alle Mieter, die in Gebäuden leben, die dem Mietgesetz unterliegen, und für Mietverträge, die vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden. Die Erhöhung ist daher meist auf sehr alte Mietverträge beschränkt.
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