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Eine neue steuer für zweitwohnungen in Wien soll anfang 2025 eingeführt werden

Anfang 2025 wird in Wien eine neue Regelung in Kraft treten - wer eine Zweitwohnung in der Hauptstadt besitzt, muss eine Steuer zahlen. Je nach Größe der Immobilie liegt die neue Gebühr zwischen 300 und 550 Euro.

December 20, 2023

Einwohner Wiens, die eine Zweitwohnung in der Stadt besitzen, werden bald einer neuen Steuer unterliegen, es sei denn, sie haben dort ihren Hauptwohnsitz. Das vorgesehene Gesetz wird derzeit von Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ) geprüft. Eine Entscheidung wird in der ersten Hälfte des kommenden Jahres, 2024, erwartet. Sollte die Steuer genehmigt werden, wird sie Anfang 2025 in Kraft treten.

Die Steuer wird sich nach der Größe der Zweitwohnung - gemessen in Quadratmetern - richten. Für Wohnungen bis zu 60 Quadratmetern beträgt die Steuer 300 Euro, für Wohnungen bis zu 130 Quadratmetern 450 Euro. Für größere Wohnungen wird eine Steuer von 550 Euro fällig. Unabhängig von der Anzahl der in der Immobilie registrierten Personen wird die Steuer jährlich erhoben.

Die Grundsteuerbeträge werden durch zusätzliche Abgaben und Abzüge für verschiedene Standorte und Bedingungen ergänzt. Außerdem wird die Anzahl der zusätzlichen Wohnungen, die eine Person besitzt, bei der Berechnung berücksichtigt. Für jede weitere Wohnung, die über die erste hinausgeht, wird ein Aufschlag von 50 Prozent erhoben. Für Wohnungen ohne Stromanschluss gibt es Ermäßigungen. Außerdem werden bestimmte Ausnahmen, wie Studentenwohnheime, Pflegeheime und Arbeiterwohnheime, in den Entwurf einbezogen.

Stadtrat Hanke betonte die Notwendigkeit einer "Neubewertung" des Steuersystems, um die Lebensqualität der Stadt auch in Zukunft zu erhalten. Die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer werden dazu beitragen, die Infrastruktur und das kulturelle Angebot Wiens zu pflegen. Die Einführung dieser Steuer fällt mit der Abschaffung der GIS-Staatssteuer im Rahmen des Übergangs zur ORF-Haushaltssteuer zusammen, wie die Stadt angekündigt hat.

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