Laut ÖVP-Verbraucherschutzsprecher Peter Weidinger arbeitet die Regierung daran, in die Indexierung der Mieten einzugreifen. Ausgewählte europäische Länder haben eine Mietpreisobergrenze, die mit der Inflationsrate korreliert. In der Schweiz können die Sätze beispielsweise auf bis zu 40 % der Inflation angehoben werden, während mehrere andere Länder einen festen Prozentsatz haben – Dänemark liegt bei 4 %, Frankreich bei 3,5 % sowie Spanien und Portugal bei 2 %.
Die Arbeiterkammer hat den Wunsch geäußert, bis zum Inkrafttreten einer großen Mietrechtsreform eine 2%-Obergrenze für Österreich einzuführen. Diese Deckelung würde die Mieter erheblich entlasten, denn nach geltendem Recht sollen die Mieten im April um 8,6 % steigen. Eine Mietendeckelung hat es in den fast 30 Jahren des Bestehens des Referenzwertsystems noch nie gegeben. Derzeit werden die Referenzwerte alle 2 Jahre entsprechend den Inflationsindikatoren der letzten 2 Jahre angepasst.
Mit der jährlichen Anpassung der Referenzwerte an die durchschnittlichen jährlichen Inflationsindikatoren der letzten 3 Jahre kann die Situation geglättet werden. Auf diese Weise würde der Anstieg 2022 und 2033 1,9 % bzw. 4,23 % erreichen. Der Fehler dieser Regelung besteht darin, dass die Senkung verzögert wird, wenn die Inflationsrate zu niedrigeren Referenzwerten führt.
Bemerkenswert ist, dass sich in Schweden Mieterschutzverbände und Vermieterverbände ähnlich wie in Österreich jedes Jahr auf die Höhe des Inflationsausgleichs einigen. Gleichzeitig können die Mietpreise in den Niederlanden um bis zu 1 Prozentpunkt mehr steigen als die durchschnittliche Gehaltserhöhung im Vorjahr.
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